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Psychotherapie

„Probleme kann man niemals mit derselben Denkweise lösen, durch die sie entstanden sind.“ (Albert Einstein)
In der Verhaltenstherapie werden aktuelle Situationen analysiert und in Kontext zu Vorerfahrungen und zur Biographie gesetzt. Durch diesen Perspektivwechsel ergeben sich oft neue Denkweisen, die weitere Lösungsansätze aufzeigen. Im nächsten Schritt werden konkrete realistische Ziele vereinbart und die dafür möglichen Verhaltensänderungen abgeleitet, um diese für sich im Alltag auszuprobieren.
Ich kann Sie als ärztlicher Psychotherapeut auf Ihrem Weg unterstützend begleiten. So erreichen Sie Klarheit und Wahlmöglichkeiten, die sie für sich nutzen können.

Ihre Vorteile:

Aufgrund der hohen Nachfrage sind direkte Erstgespräche für eine Kurzzeit- bzw. Langzeittherapie aktuell nicht möglich, auch werden keine Wartelisten vorgehalten. Sie können jedoch als Bestandspatient einen Termin zur weiteren Abklärung einer psychischen Erkrankung in der psychotherapeutischen Sprechstunde vereinbaren. In folgenden psychotherapeutischen Sprechstunden kann das weitere Procedere und ggf. alternative Therapiemöglichkeiten gemeinsam erarbeitet werden.

Dr. med. Stefan Wohlfarth
ärztlicher Psychotherapeut (Verhaltenstherapie)
Facharzt für Allgemeinmedizin
Fachazrt für Arbeitsmedizin

Rettungsmedizin – Reisemedizin

Kontakt

Terminbuchung zuvor für alle Termine erforderlich! Bequem online, per Telefon oder vor Ort möglich.

Versuchen Sie bitte 10 min vor Ihrem gebuchten Termin in unserer Praxis zu sein.
Wenn Sie Ihren Termin nicht beanspruchen, stornieren Sie diesen bitte frühzeitig! (um ein Ausfallhonorar und oder eine Sperrung zu vermeiden).

 

In der Praxis wird für den Aufenthalt in den Räumlichkeiten das Tragen einer Atemschutzmaske empfohlen.

Kosten

Eine Psychotherapie durch einen approbierten ärztlichen oder psychologischen Psychotherapeuten wird in der Regel von Ihrer privaten Krankenkasse übernommen! Die Form der Kostenübernahme wird aber sehr unterschiedlich gehandhabt. Bitte klären Sie daher mit ihrer Versicherung vorher ab, wie die Rahmenbedingungen für Psychotherapie in Ihrem Tarif sind – es gibt z.B. Tarife, die Therapiesitzungen nur in einem bestimmten Umfang pro Jahr zulassen, andere erfordern einen speziellen Antrag (den ich für Sie ausfülle). Kontaktieren Sie Ihre Krankenkasse und fragen nach den Bedingungen für Psychotherapie. Ihre Krankenkasse wird Ihnen sofort die erforderlichen Formulare zuschicken. Dann können wir gemeinsam gemäß den Satzungen Ihrer Krankenversicherung die Psychotherapie beantragen bzw. durchführen. Das Honorar wird dabei nach der Gebührenordnung für Ärzte berechnet (GOÄ, Ziffer 870, derzeit 153 Euro pro Therapiestunde von 50 Minuten).

Eine notwendige Psychotherapie wird von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt, da ich als ärztlicher Psychotherapeut eine Kassenzulassung der KV-Berlin besitze.

Wenn Sie aus persönlichen Gründen die Kosten für Psychotherapie selbst tragen möchten, gilt für Sie wie bei Privatversicherten die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) als Honorargrundlage. In der Regel wird der 3,5-fache Satz in Rechnung gestellt. Dies entspricht bei Verhaltenstherapie derzeit 153 Euro pro Sitzung à 50 Minuten.