Psychotherapie
Ihre Vorteile:
- Ihr Therapeut ist ärztlicher Psychotherapeut und Allgemeinmediziner
- Behandlungskosten werden von der gesetzlichen und privaten KV übernommen
- Schwerpunkt der Behandlung sind Depressionen, Angst- u. Zwangserkrankungen
- Möglichkeit mit unterschiedlichen Medien zu arbeiten (z.B. Chat, Apps, Protokolle..)
- Kollegiales Kooperationsnetzwerk zu anderen Spezialisten
- Zeitnahe Terminvereinbarung
Aufgrund der hohen Nachfrage sind direkte Erstgespräche für eine Kurzzeit- bzw. Langzeittherapie aktuell nicht möglich, auch werden keine Wartelisten vorgehalten. Sie können jedoch als Bestandspatient einen Termin zur weiteren Abklärung einer psychischen Erkrankung in der psychotherapeutischen Sprechstunde vereinbaren. In folgenden psychotherapeutischen Sprechstunden kann das weitere Procedere und ggf. alternative Therapiemöglichkeiten gemeinsam erarbeitet werden.
Dr. med. Stefan Wohlfarth
ärztlicher Psychotherapeut (Verhaltenstherapie)
Facharzt für Allgemeinmedizin
Fachazrt für Arbeitsmedizin
ärztlicher Psychotherapeut (Verhaltenstherapie)
Rettungsmedizin – Reisemedizin
Kontakt
Terminbuchung zuvor für alle Termine erforderlich! Bequem online, per Telefon oder vor Ort möglich.
Versuchen Sie bitte 10 min vor Ihrem gebuchten Termin in unserer Praxis zu sein.
Wenn Sie Ihren Termin nicht beanspruchen, stornieren Sie diesen bitte frühzeitig! (um ein Ausfallhonorar und oder eine Sperrung zu vermeiden).
Kosten
Eine Psychotherapie durch einen approbierten ärztlichen oder psychologischen Psychotherapeuten wird in der Regel von Ihrer privaten Krankenkasse übernommen! Die Form der Kostenübernahme wird aber sehr unterschiedlich gehandhabt. Bitte klären Sie daher mit ihrer Versicherung vorher ab, wie die Rahmenbedingungen für Psychotherapie in Ihrem Tarif sind – es gibt z.B. Tarife, die Therapiesitzungen nur in einem bestimmten Umfang pro Jahr zulassen, andere erfordern einen speziellen Antrag (den ich für Sie ausfülle). Kontaktieren Sie Ihre Krankenkasse und fragen nach den Bedingungen für Psychotherapie. Ihre Krankenkasse wird Ihnen sofort die erforderlichen Formulare zuschicken. Dann können wir gemeinsam gemäß den Satzungen Ihrer Krankenversicherung die Psychotherapie beantragen bzw. durchführen. Das Honorar wird dabei nach der Gebührenordnung für Ärzte berechnet (GOÄ, Ziffer 870, derzeit 153 Euro pro Therapiestunde von 50 Minuten).
Eine notwendige Psychotherapie wird von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt, da ich als ärztlicher Psychotherapeut eine Kassenzulassung der KV-Berlin besitze.
Wenn Sie aus persönlichen Gründen die Kosten für Psychotherapie selbst tragen möchten, gilt für Sie wie bei Privatversicherten die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) als Honorargrundlage. In der Regel wird der 3,5-fache Satz in Rechnung gestellt. Dies entspricht bei Verhaltenstherapie derzeit 153 Euro pro Sitzung à 50 Minuten.