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Infos & Tools

Als Arbeitgeberin und Arbeitgeber sind Sie gesetzlich verpflichtet, arbeitsmedizinisches Know How für Ihr Unternehmen zu nutzen. Dabei kommt es auf Ihr Unternehmen an, was Sie benötigen. Die DGUV Vorschrift 2 ihrer Berufsgenossenschaft gibt Ihnen dabei den nötigen Spielraum. Wichtige Faktoren bei der Bewertung der Betreuung spielt dabei die Anzahl der Beschäftigten  und die Einordnung ihres Unternehmens nach dem Wirtschaftszweigschlüssel (WZ).

Weitere Infos und Tool zum Thema arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung:

  • Online Handlungshilfe zur Ermittlung des Betreuungsbedarfs inkl. Einsatzzeitenrechner (1. Start oben rechts anklicken für neue Session)
  • Einsatzzeitenrechner für Betriebe ab 11 Beschäftigten
  • eine arbeitsmedizinische betriebsspezifische Betreuung ist für alle Unternehmen mit Gefährdungen, die in der arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung geregelt sind, auch schon bei einem Mitarbeitenden verpflichtend. Generell sind bei Gesundheitsfragen des Mitarbeitenden in Bezug auf seine Arbeitstätigkeit eine arbeitsmedizinische Vorsorge vorgeschrieben (Wunsch-/Angebot-/Pflichtvorsorge).